AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Nachstehende Studiobedingungen kommen bei Auftragserteilung zur Anwendung, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

Leistungsberechnungen

Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt aufgrund des Arbeitsrapportes (Studiorapport) zu den jeweils gültigen Preisen oder offerierter Pauschalvereinbarung. Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig anzugeben, wer den Arbeits-rapport rechtsverbindlich kontrollieren und unterschreiben darf. Bei Nichtnennung dieses Namens gilt für uns die jeweilige Unterschrift eines Anwesenden als vom Auftraggeber anerkannt. Der Arbeitsrapport wird dem Zeich-nungsberechtigten nach Arbeitsschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Auf-traggeber die eingetragene Stundenzahl, die verbrauchten Materialien, die technisch einwandfreie Qualität der Datenträger sowie die in der jeweils aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Ansätze an. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Falls keine Unterschrift vorliegt, gelten die mündlichen Vereinbarungen als rechtsverbindlich, sobald mit der Arbeit im Studio begonnen wurde. Ab diesem Zeitpunkt erklärt sich der Auftrag-geber automatisch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mazzive Sound Productions GmbH einver-standen. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.6 %.

Zahlungskonditionen

Bei Offerten, welche bis CHF 2’000.– kalkuliert werden: Totalbetrag fällig bei Fertigstellung und vor Übergabe des Masters.

Bei Offerten, welche bis CHF 8’000.– kalkuliert werden: Erste Teilzahlung (entspricht ½ des offerierten Totalbe-trages) bei Studioantritt , Rest bei Fertigstellung gemäss Schlussrechnung und vor Übergabe des Masters.

Bei Offerten welche höher als CHF 8000.– kalkuliert werden: Erste Teilzahlung (entspricht 1/3 des offerierten Totalbetrages) bei Studioantritt , zweite Teilzahlung (entspricht 1/3 des offerierten Totalbetrages) bei Fertigstel-lung, Rest gemäss Schlussrechnung und vor Übergabe des Masters.
Es können mehrere Teilzahlungen vereinbart werden.

Anderslautende Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Wir behalten uns an allen von uns fakturierten Arbeiten und Gegenständen das Eigentumsrecht bis zur vollstän-digen Bezahlung vor. Berufen wir uns auf unseren Eigentumsvorbehalt, haben wir das Recht, den Kaufgegens-tand jederzeit und ohne behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer dieser sich befindet. Der Käufer erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Eigentumsvorbehaltregister eintragen lassen zu dürfen.

Annullierungen

Erfolgt eine Annullierung weniger als 10 Arbeitstage vor Aufnahmebeginn, werden in jedem Fall 50% der reservierten Zeit fakturiert, sofern eine Auslastung des Studios durch andere Aufträge nicht mehr möglich ist.
Der fakturierte Betrag kann für ein späteres Projekt des selben Auftraggebers jedoch als Teilzahlung anerkannt werden.

Haftpflicht

Ausfallzeiten, die durch etwaige Störungen der Geräte oder durch höhere Gewalt während der Mietdauer entste-hen, werden dem Kunden nicht berechnet. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für sonstige dadurch entstan-dene Schäden, oder Kosten. Für Ausfallzeiten, archivierte, oder lagernde Tonträger sowie sonstige Gegenstände wie Musikinstrumente, Garderobe unserer Kunden bezw. Musiker und Interpreten, übernehmen wir keine Haf-tung.

Der Auftraggeber haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an der Produk-tion beteiligten Personen und Gästen entstehen.
Die Mazzive Sound Productions GmbH wird vom Auftraggeber von der Haftung für sämtliche Schäden, welche Besucher oder an der Produktion beteiligte Personen in den Betriebsräumen oder auf dem Gelände erleiden, vorbehaltlos befreit.

Transportrisiko

Versand- und Transportrisiko jeglicher Gegenstände und Tonträger gehen zu Lasten des Bestellers.

Harddisk

Je nach Abmachung werden diese nach Ablauf der vereinbarten Frist gelöscht.

Referenzkopien

Wir räumen uns das Recht ein, von jedem Material, das bei uns aufgenommen wurde, eine Sicherungskopie herzustellen und diese auch als Referenz zu benutzen.

Uhrheberrechte

Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutz-rechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten ordnungsgemäss zu erwerben. Neues Liedgut usw. ist bei Publikation der SUISA anzumelden, da ein Presswerk ohne Erlaubnis der SUISA nicht arbeiten darf.

Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nidau

Ipsachstrasse 10 CH-2560 Nidau Tel. +41 (0)32 331 08 08 Fax +41 (0)32 331 98 08 info@mazzivesound.ch